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Mineralwasser

Mineralwasser ist nach der deutschen Mineral- und Tafelwasserverordnung bzw. der österreichischen Mineralwasser- und Quellwasserverordnung ein Grundwasser mit besonderen Eigenschaften. Seine Inhaltsstoffe dürfen nur unwesentlich schwanken. Es muss aus unterirdischen Wasservorkommen stammen und von ursprünglicher Reinheit sein. Mineralwasser wird direkt am Gewinnungsort – Quelle/Brunnen – abgefüllt und benötigt eine amtliche Anerkennung.

Historische Bezeichnungen ohne gesetzliche Normierung ist Sauerwasser, das genau wie Sauerbrunnen auch gleichzeitig die Quelle eines solchen Mineralwassers bezeichnet. Die nationalen Regelungen beruhen auf der EG-Richtlinie über die Gewinnung von und den Handel mit natürlichen Mineralwässern (2009/54/EG). Bei Unklarheiten oder Differenzen sind stets die europäischen Bestimmungen vorrangig gültiges Recht. Die Zusammensetzung des natürlichen Mineralwassers, die Temperatur in der Quelle und seine übrigen wesentlichen Merkmale müssen im Rahmen natürlicher Schwankungen konstant bleiben.

Natürliches Mineralwasser darf gemäß Art. 4 der EG-Richtlinie nur eingeschränkt behandelt werden. So dürfen unbeständige Inhaltsstoffe wie Eisen- oder Schwefelverbindungen mit physikalischen Verfahren entfernt werden (enteisentes und entschwefeltes Mineralwasser). Unter bestimmten Bedingungen ist es erlaubt, mittels Ozon verschiedene aus dem Gestein stammende Inhaltsstoffe zu entfernen. Einem natürlichen Mineralwasser darf – mit physikalischen Verfahren – Kohlensäure entzogen oder hinzugefügt werden. Des Weiteren dürfen unerwünschte Bestandteile wie zum Beispiel Mangan oder Arsen mit genehmigten Verfahren entfernt oder reduziert werden. Auch Fluorid darf durch den Einsatz aktivierten Aluminiumoxids entfernt werden (Europäische Verordnung Nr. 115/2010)

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